Auto in Deutschland zulassen: die vollständige Anleitung
Kurz gesagt
Eine Zulassung in Deutschland läuft immer über dieselben vier Schritte: Versicherung abschließen und eVB-Nummer erhalten, Unterlagen zusammenstellen (Zulassungsbescheinigung Teil I und II beziehungsweise ausländische Papiere, Übereinstimmungsbescheinigung, gültige HU, Ausweis), Termin bei der zuständigen Zulassungsbehörde, dort Zuteilung des Kennzeichens gegen eine Gebühr von 30 € beziehungsweise 12,80 € im Online-Verfahren. Zwei Punkte entscheiden über den Erfolg, lange bevor der Termin beginnt: die Zuständigkeit der Behörde, die sich nach Ihrem Wohnsitz oder nach dem regelmäßigen Standort des Fahrzeugs richtet (§ 75 FZV), und die schriftliche Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, ohne die nicht zugelassen wird (§ 13 KraftStG).
Vorher klären: welche Behörde für Sie zuständig ist
Die häufigste Ursache für einen gescheiterten Termin ist nicht ein fehlendes Dokument, sondern die falsche Behörde. Die Zuständigkeit ist gesetzlich festgelegt und lässt sich nicht wählen.
Die Ausnahme setzt voraus, dass das Fahrzeug tatsächlich in Deutschland steht und hier genutzt wird. Wer in Frankreich, Belgien oder Luxemburg lebt und sein Fahrzeug dort fährt, lässt es in seinem Wohnsitzland zu: Nach EU-Recht entscheidet der gewöhnliche Wohnsitz, also der Ort, an dem man mindestens 185 Tage im Jahr lebt (Richtlinie 83/182/EWG, Art. 7).
Die Unterlagen, die verlangt werden
§ 6 FZV listet auf, was dem Antrag beizufügen ist. Die Liste ist kürzer, als die meisten Checklisten im Netz vermuten lassen — die zusätzlichen Punkte dort stammen aus der Praxis einzelner Kommunen, nicht aus der Verordnung.
- Zulassungsbescheinigung Teil II — der frühere Fahrzeugbrief (§ 6 Abs. 3 FZV).
- Bei einer Erstzulassung: die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC), eine nationale Typgenehmigung oder eine Einzelgenehmigung (§ 6 Abs. 4 FZV).
- Der Versicherungsnachweis (§ 6 Abs. 5 Nr. 3 FZV) — in der Praxis die eVB-Nummer.
- Ihre Halterdaten: Familienname, Geburtsname, Vornamen, Geburtsdatum und -ort, Anschrift (§ 6 Abs. 1 FZV).
- Bei Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat zusätzlich der Verzollungsnachweis (§ 6 Abs. 7 FZV).
- Ein gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung, sofern das Fahrzeug bereits untersuchungspflichtig ist.
Der Versicherungsnachweis ist der Punkt, an dem die meisten Vorgänge ins Stocken geraten, weil er nicht aus einem Papier besteht, sondern aus einer Nummer und einer elektronischen Übermittlung. Wie das genau abläuft, erklären wir unter die eVB-Nummer.
Wenn das Fahrzeug bereits im Ausland zugelassen war
Wenn das Fahrzeug erst noch gekauft werden soll, entscheidet sich vieles davon bereits beim Kauf — welche Papiere Sie sich zeigen lassen und wie Sie überhaupt wegfahren. Das behandeln wir unter Auto in Deutschland kaufen.
Der Ablauf, Schritt für Schritt
- 1Versicherung abschließen, eVB-Nummer erhaltenDer Versicherer übermittelt die Bestätigung elektronisch an die Zulassungsbehörde (§ 49 FZV). Sie erhalten eine eVB-Nummer, die Sie beim Termin nennen. Ohne sie beginnt nichts.
- 2Hauptuntersuchung prüfen oder nachholenEin abgelaufener HU-Nachweis ist der zweithäufigste Grund für einen verlorenen Termin. Bei einem eingeführten Fahrzeug wird die Untersuchung in aller Regel in Deutschland durchgeführt.
- 3Wunschkennzeichen reservieren (optional)Die Reservierung einer Erkennungsnummer kostet nach GebOSt 2,60 €. Sie muss vor dem Termin erfolgen, sonst wird das Kennzeichen einfach zugeteilt.
- 4Termin bei der zuständigen ZulassungsbehördeUnterlagen, eVB-Nummer, Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer und Ausweis. Die Behörde entscheidet über die Zuteilung und stellt die Zulassungsbescheinigung Teil I aus.
- 5Schilder prägen und stempeln lassenDie Schilder werden bei einem privaten Anbieter geprägt — deshalb stehen sie nicht im amtlichen Gebührentarif. Anschließend werden die Plaketten angebracht, und das Fahrzeug darf fahren.
Was die Behörde kostet
Die folgenden Beträge stehen im Gebührentarif der GebOSt und gelten bundesweit. Was darüber hinaus anfällt — Schilder, Versicherung, ein Zulassungsdienst — ist keine Amtsgebühr und variiert.
| Vorgang | Nr. | Gebühr |
|---|---|---|
| Zulassung oder Wiederzulassung | 221.1 | 30,00 € |
| Internetbasierte Zulassung (i-Kfz) | 221.1.1 | 12,80 € |
| Reservierung einer Erkennungsnummer | 230 | 2,60 € |
| Kurzzeitkennzeichen | 221.4 | 10,20 € |
| Ausfuhrkennzeichen | 221.3 | 31,40 € |
Die Hauptuntersuchung: 36 Monate, dann alle 24
Und wenn Sie nicht in Deutschland gemeldet sind?
Dann wird Ihr Fahrzeug in der Regel in Ihrem Wohnsitzland zugelassen, nicht in Deutschland. Maßgeblich ist der gewöhnliche Wohnsitz: der Ort, an dem Sie wegen persönlicher und beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Jahr leben. Eine Adresse in Deutschland, an der Sie nicht wohnen, ändert daran nichts, und eine solche Adresse für eine Anmeldung anzubieten ist verboten (§ 19 Abs. 6 BMG). Kaufen Sie in Deutschland, um im eigenen Land zuzulassen, gelten Ausfuhrkennzeichen.
Häufige Fragen
Wie viel kostet eine Zulassung in Deutschland?
Die Amtsgebühr beträgt 30,00 € am Schalter und 12,80 € im Online-Verfahren (GebOSt 221.1 und 221.1.1). Hinzu kommen die Schilder bei einem privaten Anbieter, die Versicherung und gegebenenfalls 2,60 € für die Reservierung einer Wunsch-Erkennungsnummer.
Muss ich das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorführen?
Das hängt vom Vorgang und von der Behörde ab. Die FZV schreibt keine allgemeine Vorführpflicht vor, und wir behaupten hier weder das eine noch das andere: Es ist ein Punkt, den wir für Ihren Fall bei der zuständigen Stelle klären.
Bekomme ich meine französische carte grise zurück?
Sie wird nach § 8 Abs. 4 FZV eingezogen, sechs Monate aufbewahrt und dann vernichtet. Auf Antrag kann sie entwertet zurückgegeben werden, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird — das ist zu beantragen, es geschieht nicht von selbst.
Kann ich die Zulassung vollständig online erledigen?
Die FZV sieht ein internetbasiertes Zulassungsverfahren vor (i-Kfz, §§ 18 ff. FZV), und der Gebührentarif kennt dafür einen eigenen, niedrigeren Satz. Ob Ihr konkreter Vorgang darüber abgewickelt werden kann, hängt vom Fahrzeug, von den Vorpapieren und von der Behörde ab.
Wie lange dauert das Ganze?
Der Behördentermin selbst ist kurz. Der Zeitplan hängt an dem, was davor liegt: Terminvergabe, HU, Beschaffung fehlender Papiere, gegebenenfalls eine Bestätigung über das KBA bei unvollständigen ausländischen Dokumenten. Wir nennen keine pauschale Dauer, weil sie je nach Kommune und Ausgangslage stark schwankt.