Auto in Deutschland kaufen: die Papiere, die zählen
Kurz gesagt
Beim Autokauf in Deutschland entscheidet nicht der Preis über den Erfolg, sondern die Papiere. Verlangen Sie vor der Zahlung die Zulassungsbescheinigung Teil II — das frühere Fahrzeugbrief —, denn ohne sie kann das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen werden (§ 6 Abs. 3 FZV); bei einem Neufahrzeug zusätzlich die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder die Typgenehmigung (§ 6 Abs. 4 FZV); und den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung, die bei Pkw nach 36 Monaten erstmals und danach alle 24 Monate fällig ist (Anlage VIII StVZO). Um das Fahrzeug anschließend zu bewegen, gibt es genau drei legale Wege: ein Kurzzeitkennzeichen für fünf Tage (§ 42 FZV), ein Ausfuhrkennzeichen, wenn das Auto Deutschland dauerhaft verlässt (§ 45 FZV), oder eine reguläre Zulassung auf Ihren Namen.
Was Sie sehen müssen, bevor Sie zahlen
Ein Fahrzeug ohne die richtigen Papiere ist nicht billiger — es ist unverkäuflich und nicht zulassungsfähig. Die folgenden Unterlagen entscheiden, ob aus dem Kauf eine Zulassung werden kann.
| Unterlage | Wozu | Grundlage |
|---|---|---|
| Zulassungsbescheinigung Teil II | Ohne sie keine Zulassung. Das wichtigste Dokument des Kaufs. | § 6 Abs. 3 FZV |
| Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) | Bei Erstzulassung. Ersetzbar durch Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung. | § 6 Abs. 4 FZV |
| HU-Nachweis | Sagt Ihnen, was in den nächsten Monaten fällig wird. | Anlage VIII StVZO |
| Verzollungsnachweis | Nur bei Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat. | § 6 Abs. 7 FZV |
Wie Sie mit dem Fahrzeug wegfahren
Sobald der Kauf abgeschlossen ist, stellt sich eine sehr praktische Frage: Mit welchem Kennzeichen fahren Sie los? Das Kennzeichen des Verkäufers gehört ihm, nicht dem Auto — es fährt nicht mit.
Es gibt genau drei legale Wege, und die Wahl hängt davon ab, wohin das Fahrzeug fährt. Bleibt es in Deutschland, führt kein Weg an einer regulären Zulassung auf Ihren Namen. Für die Überführung selbst kommen ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Ausfuhrkennzeichen in Frage — die Unterschiede und die Fallstricke behandeln wir im Detail unter Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen.
Was direkt nach dem Kauf ansteht
- 1Versicherung abschließenDer Halter eines Fahrzeugs muss eine Haftpflichtversicherung unterhalten (§ 1 PflVG). Sie erhalten eine eVB-Nummer, die der Versicherer elektronisch an die Zulassungsbehörde übermittelt (§ 49 FZV).
- 2Einzugsermächtigung für die Kfz-SteuerOhne schriftliche Ermächtigung wird nicht zugelassen (§ 13 Abs. 1 KraftStG). Das Gesetz lässt ausdrücklich das Konto eines Dritten zu.
- 3Termin bei der zuständigen BehördeWelche Behörde zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnsitz oder nach dem regelmäßigen Standort des Fahrzeugs (§ 75 Abs. 2 FZV). Das ist vorher zu klären, nicht am Schalter.
Häufige Fragen
Kann ich ein deutsches Auto kaufen und mit den Kennzeichen des Verkäufers heimfahren?
Nein. Das Kennzeichen gehört zur Zulassung des Verkäufers, und die Versicherung hängt an dieser Zulassung — nicht an Ihnen. Nutzen Sie ein Kurzzeitkennzeichen, ein Ausfuhrkennzeichen oder lassen Sie das Fahrzeug transportieren.
Was ist wichtiger: Teil I oder Teil II?
Für den Kauf die Teil II: § 6 Abs. 3 FZV verlangt ihre Vorlage mit dem Antrag. Die Teil I begleitet das Fahrzeug im Betrieb; die Teil II belegt, wer über das Fahrzeug verfügen darf.
Muss ich beim Kauf schon wissen, wo ich zulasse?
Es hilft sehr. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnsitz oder nach dem regelmäßigen Standort des Fahrzeugs (§ 75 Abs. 2 FZV) — und davon hängt ab, welche Unterlagen Sie in welcher Reihenfolge brauchen. Diese Frage vor dem Kauf zu klären erspart die meisten bösen Überraschungen.