Die eVB-Nummer: was sie ist und warum ohne sie nichts geht
Kurz gesagt
Die eVB — elektronische Versicherungsbestätigung — ist der Nachweis, dass für Ihr Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung nach § 1 PflVG besteht. Sie ist Voraussetzung der Zulassung (§ 6 Abs. 5 Nr. 3 FZV). Entscheidend ist der Weg: Sie geben der Zulassungsbehörde nur eine Nummer, denn die Bestätigung selbst wird vom Versicherer über eine Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer elektronisch übermittelt (§ 49 Abs. 2 FZV). Sie tragen also kein Papier von A nach B. Eine einzige Ausnahme: beim Ausfuhrkennzeichen läuft es nicht elektronisch — dort legen Sie die Bestätigung selbst vor. Die eVB ist keine Police und kein Vertrag, sondern deren Beleg gegenüber der Behörde.
Woher die Pflicht kommt
Der Weg der Bestätigung — und warum das Ihre Arbeit reduziert
Was wir zu Preisen und Annahme nicht sagen
Was wir dagegen tun: Wir sagen Ihnen vorab, welche Angaben ein Versicherer in Ihrer Konstellation braucht, damit die eVB nicht am Tag des Termins fehlt. Der Rest des Ablaufs steht in Auto in Deutschland zulassen.
Häufige Fragen
Ist die eVB schon ein Versicherungsvertrag?
Nein. Sie ist der Nachweis gegenüber der Behörde, dass eine Haftpflichtversicherung nach § 1 PflVG besteht. Der Vertrag selbst ist eine andere Sache, mit eigenen Bedingungen.
Kann ich eine eVB bekommen, ohne in Deutschland zu wohnen?
Das Zulassungsrecht verlangt die eVB, ohne sie an einen deutschen Wohnsitz zu knüpfen. Ob ein bestimmter Versicherer Ihren Fall annimmt, ist eine Frage seines Vertragsangebots — dazu treffen wir keine allgemeine Aussage. Wir klären es für Ihren Vorgang.
Wie lange ist eine eVB gültig?
Die FZV setzt dafür keine allgemeine Frist; die Nummer wird vom Versicherer ausgegeben und von ihm befristet. Fragen Sie danach, wenn Sie sie anfordern — eine abgelaufene Nummer am Termin ist ein verlorener Termin.