Platefy

Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen: welches brauchen Sie?

Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Für ein nicht zugelassenes Fahrzeug kennt das deutsche Recht zwei Formen, die Privatpersonen offenstehen. Das Kurzzeitkennzeichen (§ 42 FZV) gilt bis zum Ablauf des fünften auf die Zuteilung folgenden Tages und ist ausschließlich für Probefahrten und Überführungsfahrten gedacht; es setzt gültige Nachweise über Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung sowie eine Haftpflichtversicherung voraus, und ohne HU-Nachweis sind die Fahrten auf den Bezirk der Zulassungsbehörde und einen angrenzenden Bezirk beschränkt. Das Ausfuhrkennzeichen (§ 45 FZV) läuft bis zu einem Jahr, richtet sich nach der Dauer der nachgewiesenen Versicherung und setzt voraus, dass das Fahrzeug dauerhaft ins Ausland verbracht wird. Die Amtsgebühr beträgt 10,20 € beziehungsweise 31,40 € nach dem Gebührentarif der GebOSt.

Welche Form passt zu Ihrem Vorhaben

Ihr VorhabenDie FormGebühr
Ein Fahrzeug in Deutschland probefahren, bevor Sie es kaufenKurzzeitkennzeichen10,20 €
Ein gekauftes Fahrzeug innerhalb weniger Tage überführenKurzzeitkennzeichen10,20 €
Ein Fahrzeug dauerhaft aus Deutschland ausführenAusfuhrkennzeichen31,40 €
Ein Fahrzeug dauerhaft in Deutschland fahrenKeine vorläufige Form — reguläre Zulassung30,00 €
Amtsgebühren nach GebOSt. Schilder, Versicherung und Dienstleistungen kommen hinzu.

Kurzzeitkennzeichen: die drei Voraussetzungen

Die räumliche Beschränkung, die den Plan ruiniert

Das ist der Punkt, an dem die meisten Vorhaben scheitern, und er steht nicht im ersten Absatz des Paragrafen: Fehlt die Typgenehmigung oder ein gültiger HU-Nachweis, wird das Kurzzeitkennzeichen zwar zugeteilt, die Fahrten bleiben aber auf den Bezirk der Zulassungsbehörde und einen angrenzenden Bezirk beschränkt.

Die Frist ist ebenfalls strenger, als sie klingt: Sie läuft bis zum Ablauf des fünften auf die ZUTEILUNG folgenden Tages. Nicht ab der ersten Fahrt, nicht ab der Abholung des Fahrzeugs. Wer das Kennzeichen am Montag holt und erst am Freitag losfährt, hat davon nichts mehr.

Ausfuhrkennzeichen: die Dauer folgt der Versicherung

Häufige Fragen

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen verlängern?

§ 42 FZV kennt keine Verlängerung: die Frist ist bis zum Ablauf des fünften auf die Zuteilung folgenden Tages zu bemessen. Für ein längeres Vorhaben ist es schlicht nicht das richtige Instrument.

Darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Die FZV beschränkt die Fahrten räumlich nur, wenn Typgenehmigung oder gültiger HU-Nachweis fehlen. Ob das Kennzeichen im Zielland anerkannt wird, richtet sich allerdings nach dem Recht dieses Landes und nach Ihrem Versicherungsvertrag — beides steht nicht in der FZV, und wir behaupten dazu nichts. Klären Sie es vor der Abfahrt mit Ihrem Versicherer.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen insgesamt?

Die Amtsgebühr steht fest: 10,20 € (GebOSt 221.4). Daneben stehen die Schilder bei einem privaten Anbieter und die Kurzzeit-Haftpflichtversicherung, deren Preis je nach Versicherer und Fahrzeug erheblich schwankt. Wir nennen für diese beiden Posten keine Zahl, weil wir sie nicht amtlich belegen können.

Brauche ich für das Ausfuhrkennzeichen eine deutsche Adresse?

§ 45 FZV knüpft nicht an eine deutsche Adresse an, sondern an das Vorhaben der dauerhaften Ausfuhr und an den Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Welche Unterlagen die konkrete Behörde im Einzelfall verlangt, ist eine Praxisfrage, die wir für Ihren Vorgang klären.

Quellen

Alle Regeln auf dieser Seite stammen aus dem konsolidierten Gesetzestext. Die Links führen direkt zur amtlichen Fassung.

Weiterlesen

Was dürfen wir erledigen?

Wählen Sie Ihr Anliegen. Ein paar Fragen, dann schreiben Sie uns auf WhatsApp oder wir rufen Sie zurück. Unverbindlich.

Unverbindlich · Antwort an Werktagen innerhalb von 24 Stunden · Keine Weitergabe Ihrer Daten