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Mit ausländischem Kennzeichen in Deutschland fahren: wie lange?

Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug darf sich nach § 46 FZV vorübergehend am deutschen Straßenverkehr beteiligen, und als vorübergehend gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr. Entscheidend ist aber die zweite Bedingung, die fast überall unterschlagen wird: Das gilt nur, solange in Deutschland kein regelmäßiger Standort für das Fahrzeug begründet wurde. Wer sein Fahrzeug dauerhaft in Deutschland stationiert, kann sich also nicht auf das Jahr berufen — die Frist läuft nicht neben der Standortfrage her, sie hängt an ihr. Im Einzelfall kann der Zeitraum länger sein, wenn die Teilnahme in Wahrnehmung der Arbeitnehmerfreizügigkeit geschieht, höchstens jedoch drei Jahre.

Was § 46 FZV tatsächlich sagt

Die Folge, die die meisten überrascht

Die verbreitete Vorstellung lautet: „Ich habe ein Jahr Zeit, dann melde ich um.“ Der Text sagt etwas anderes. Sobald das Fahrzeug in Deutschland seinen regelmäßigen Standort hat, ist der Rahmen der vorübergehenden Teilnahme verlassen — unabhängig davon, wie viele Monate seit dem Umzug vergangen sind.

  • Eine Urlaubsreise oder ein mehrwöchiger Aufenthalt: klassische vorübergehende Teilnahme, kein Thema.
  • Ein Grenzgänger, der abends nach Frankreich, Belgien oder Luxemburg zurückfährt: das Fahrzeug steht dort, nicht in Deutschland. Die Standortfrage stellt sich anders — und sie stellt sich trotzdem.
  • Ein Umzug nach Deutschland mit fester Adresse und dem Fahrzeug vor der Tür: hier wird ein regelmäßiger Standort begründet, und darauf kommt es an.

Was zu tun ist, wenn die Umschreibung ansteht

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    Prüfen, welche Behörde zuständig istWohnsitz oder regelmäßiger Standort — § 75 Abs. 2 FZV. Zuständig ist die Zulassungsstelle Ihres Wohnorts.
  2. 2
    Die ausländischen Papiere zusammenstellenDie Nummer der ausländischen Zulassungsbescheinigung ist nachzuweisen (§ 8 Abs. 1 FZV). Fehlt bei zweiteiligen Dokumenten der Teil II, ist eine Bestätigung über das Kraftfahrt-Bundesamt nötig — das ist der Punkt, der Wochen kosten kann.
  3. 3
    Hauptuntersuchung nach deutschem Rhythmus36 Monate bis zur ersten Untersuchung eines fabrikneuen Pkw, danach alle 24 Monate (Anlage VIII StVZO). Ein gültiger ausländischer Prüfbericht ersetzt sie nicht ohne Weiteres.
  4. 4
    Versicherung und SteuereinzugeVB-Nummer eines deutschen Versicherers (§ 49 FZV) und die schriftliche Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (§ 13 KraftStG). Ohne beides wird nicht zugelassen.

Häufige Fragen

Ich bin gerade nach Deutschland gezogen. Habe ich wirklich ein Jahr Zeit?

Der Zeitraum von einem Jahr gilt für die vorübergehende Teilnahme und setzt voraus, dass kein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wurde. Mit einer festen Adresse und dem Fahrzeug vor Ort ist genau diese Voraussetzung fraglich. Das Jahr als Freibrief zu verstehen, ist die häufigste Fehlannahme zu diesem Paragrafen.

Gilt die Drei-Jahres-Ausnahme für mich?

Sie steht im Gesetz, gilt aber ausdrücklich „im Einzelfall“ und ist an die Wahrnehmung der Arbeitnehmerfreizügigkeit geknüpft. Es ist keine Verlängerung, die man in Anspruch nimmt, sondern eine, die im konkreten Fall gewährt werden kann. Ob Ihre Lage darunter fällt, lässt sich nur bei der zuständigen Behörde klären.

Und wenn ich einfach nichts unternehme?

Dann fahren Sie ein Fahrzeug, dessen Zulassungslage nicht mehr zu seiner tatsächlichen Situation passt. Die Folgen betreffen nicht nur das Zulassungsrecht, sondern auch Steuer und Versicherung, und sie werden meist bei einer Kontrolle oder nach einem Schaden sichtbar — also im ungünstigsten Moment. Es ist eine Frage, die man vorher klärt.

Quellen

Alle Regeln auf dieser Seite stammen aus dem konsolidierten Gesetzestext. Die Links führen direkt zur amtlichen Fassung.

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